Gasfilter Moldex
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Für Masken der Serie 7000 und 9000 | |
Zuverlässiger Schutz gegen Gase und Dämpfe | |
Einfache Befestigung – keine Adapter notwendig | |
Preis ist pro Set von 2 Gasfiltern |
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Beschreibung / Gasfilter Moldex
Moldex EasyLock®-Gasfilter mit Bajonettverschluss passen einfach auf die Maskenkörper der Serien 7000 und 9000. Da die Filterpatronen über eine zusätzliche Bajonettverbindung verfügen, können sie ohne Adapter mit EasyLock®-Partikelfiltern kombiniert werden.
Markierung der Gasfilter
Die Moldex-Gasfilterpatronen sind auf dem Filter mit einem Code versehen; eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, zum Beispiel „A2B2E1“.
Die Buchstaben stehen für den Filtertyp. Der Filtertyp gibt an, gegen welche Schadstoffe der Gasfilter schützt.
Die Zahlen stehen für die Filterklasse, die Informationen über das Absorptionsvermögen der Filter gibt. Für jeden Filter gilt, dass die Filterklasse vorab durch den Filtertyp angezeigt wird, dargestellt durch einen Buchstaben. Filter in höheren Schutzklassen können zum Schutz gegen höhere Gaskonzentrationen am Arbeitsplatz verwendet werden.
Wie im Beispiel „A2B2E1“ zu sehen ist, kann eine Filterpatrone aus mehreren Filtertypen bestehen, die jeweils das gleiche oder unterschiedliche Schutzniveaus haben. Das Filter im Beispiel bietet kombinierten Schutz gegen organische Gase (Siedepunkt > 65 °C), anorganische Gase und saure Gase.
Filtertyp A
- Farbcode: braun
- Schützt gegen: organische Gase und Dämpfe (Siedepunkt > 65 °C)
Filtertyp B
- Farbcode: grau
- Schützt gegen: anorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff und Blausäure; jedoch nicht gegen Kohlenmonoxid
Filtertyp E
- Farbcode: gelb
- Schützt gegen: Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff und andere saure Gase
Filtertyp K
- Farbcode: grün
- Schützt gegen: Ammoniak und organische Ammoniakderivate
Filtertyp AX
- Farbcode: braun
- Schützt gegen: organische Verbindungen mit niedrigem Siedepunkt (Siedepunkt ≤ 65 °C, Gruppe 1 und 2)
- Wichtig: Verwendungsbeschränkungen für niedrig siedende Gruppen 1 + 2 (siehe DGUV-Regeln 112-190; Filter sind für den Einmalgebrauch vorgesehen)
Filterklasse 1
Maximal zulässige Konzentration bei Verwendung einer Halbmaske:
1000 ppm, jedoch nicht mehr als das 50-fache des Arbeitsplatzgrenzwertes.
Maximal zulässige Konzentration bei Verwendung einer Vollmaske:
1000 ppm, jedoch nicht mehr als das 400-fache des Arbeitsplatzgrenzwertes.
Filterklasse 2
Maximal zulässige Konzentration bei Verwendung einer Halbmaske:
5000 ppm, jedoch nicht mehr als das 50-fache des Arbeitsplatzgrenzwertes.
Maximal zulässige Konzentration bei Verwendung einer Vollmaske:
5000 ppm, jedoch nicht mehr als das 400-fache des Arbeitsplatzgrenzwertes.
Filterklasse 3
Maximal zulässige Konzentration bei Verwendung einer Halbmaske:
10.000 ppm, jedoch nicht mehr als das 50-fache des Arbeitsplatzgrenzwertes.
Maximal zulässige Konzentration bei Verwendung einer Vollmaske:
10.000 ppm, jedoch nicht mehr als das 400-fache des Arbeitsplatzgrenzwertes.
Weitere Informationen
Artikelnummer | MOL_GFM |
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